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Pisanum / Pisa

Allgemeines Konzil; 1409 (25. März–7. August)

 

Das Konzil versuchte das Große Abendländische Schisma zu lösen. Seit 1378 waren dazu zahlreiche Vorschläge gemacht worden, u.a. der Rücktritt beider Päpste (via cessionis), den schließlich die Schismapäpste auf beiden Seiten versprochen hatten. Ein Durchbruch war jedoch nicht erzielt worden.

     Nachdem im Mai 1408 Unionsverhandlungen zwischen Benedikt XIII. und Gregor XII. abgebrochen wurden, fielen Teile beider Kardinalskollegien von ihnen ab und kamen in Livorno überein, ohne Zustimmung der Päpste gemeinsam ein Konzil einzuberufen. Die Päpste reagierten mit eigenen Konzilsberufungen, Benedikt XIII. nach ⇾ Perpignan, Gregor XII. nach ⇾ Cividale del Friuli. Im August erlaubte Florenz die Abhaltung des Konzils in Pisa, im September 1408 versendeten die Kardinäle ihre Ende Juni abgefassten Berufungsschreiben. Jedes Kolleg lud dabei die Prälaten und Herrscher seines Gehorsams ein, das papstlose Konzil speiste sich also aus zwei bis dahin verfeindeten Obödienzen. Ziel war, die seit 30 Jahren getrennten Parteiungen wieder zusammenzuführen, indem die Päpste durch freiwilligen Rücktritt oder Absetzung entfernt und gemeinsam ein neuer erhoben wurde. Gelehrte (Pietro d’Ancarano, Antonio da Budrio, Roberto da Fronzola) buchstabierten den pragmatischen Ansatz juristisch weiter aus, indem die Schuld am Schisma einseitig auf die Päpste verlagert und als Schismatiker- und Häretikertum justiziabel gemacht wurde.

     Auf dem Konzil kamen bis zu 500 Teilnehmer aus beiden Obödienzen und weiten Teilen Europas zusammen, darunter 24 Kardinäle, 4 Patriarchen und etwa 90 Bischöfe sowie Vertreter der weltlichen Herrscher und Universitäten. Weitere ließen sich vertreten, darunter mehr als 100 Bischöfe. Nicht teil nahmen die spanischen und schottischen Anhänger Benedikts XIII. sowie Teile des Reichs und Italiens, die weiterhin Gregor XII. unterstützten.

Hauptgegenstand der insgesamt 22 Konzilssitzungen war der Prozess gegen die nicht erschienenen Päpste. In dem förmlichen Verfahren nach Vorbild des Konsistorialprozesses lag die Sitzungsleitung faktisch zumeist beim Advokaten Simone da Perugia, formal handelte das ganze Konzil als richtender Kollektivakteur, in dessen Namen die Beschlüsse ergingen. Nach Zitation der Beklagten, Feststellung der Kontumaz, Anklage sowie Verhör von Zeugen verkündete am 5. Juni der Patriarch von Alexandria Simon de Cramaud im Namen des Konzils das Urteil: Die “um das Papstamt Wetteifernden” (contendentes de papatu) wurden als Schismatiker und Häretiker aller Würden, auch der päpstlichen, für verlustig erklärt, vorsorglich nochmals abgesetzt und alle Christen aus ihrem Gehorsam gelöst. Zehn Tage danach traten die Kardinäle, die das Konzil zur Wahl ermächtigt hatte, ins Konklave. Forderungen, Konzilsvertreter zu beteiligen, waren nicht erfolgreich. Am 26. Juni wurde Kardinal Pietro Philargis einstimmig zum Papst Alexander V. gewählt und am 7. Juli gekrönt. Er saß den drei letzten Sitzungen vor, in denen neben der Vereinigung der Obödienzen die Kirchenreform verhandelt wurde. Die Kardinäle hatten vor dem Konklave gegenüber dem Konzil geschworen, es im Falle ihrer Wahl nicht zu beenden, bis die Reform angegangen sei; schon während des Konklaves berieten Konzilsteilnehmer Forderungen, die letztlich Alexander V. vorgelegt wurden. Bis auf einige Erleichterungen bei Servitien, Spolien und Prokurationen wurde die Reform jedoch auf ein neues Konzil in drei Jahren vertagt, was das Thema auf die Agenda der Folgeversammlungen und eine “Konzilskette” von Rom, Konstanz und Pavia-Siena bis ⇾ Basel in Gang setzte.

     Das Fehlen eines Papstes erforderte in Zeremoniell und Liturgie neue Lösungen, die nicht Einzelne an seine Stelle treten ließen, sondern die Autorität des Konzils betonten. Nach der Papstwahl wurden wieder traditionellere Formen genutzt.

Im Ziel waren sich die Konzilsväter einig, Uneinigkeiten betrafen lediglich Form oder Geschwindigkeit des Vorgehens. Die Einwendungen von Gesandten des römischen Königs Ruprecht, des Gesandten Gregors XII. Carlo Malatesta und einer Gesandtschaft Benedikts XIII. konnten den Konzilsverlauf daher nicht nachhaltig stören, ebenso wenig das Vorgehen Ladislaus‘ von Durazzo.

     Nach dem Pisanum besaß Alexander V. die größte Obödienz, Benedikt XIII. und Gregor XII. behielten aber Unterstützer, sodass drei Päpste und Obödienzen konkurrierten. Dem Konzil war es dennoch erstmals gelungen, die Fronten des Schismas nachhaltig zu verändern. Darin, im papstlosen Zustandekommen aus zwei Obödienzen, den organisatorischen und zeremoniellen Formen, der Absetzung zweier Päpste und der ersten Papstwahl während eines Konzils kommt ihm eine besondere Stellung in der Schisma- und Konziliengeschichte zu, die ihm in der Forschung jedoch ob des vermeintlichen Scheiterns und des ihm z.T. von katholischer Seite abgesprochenen Rangs eines allgemeinen Konzils nicht immer zuerkannt wurde.

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QQ: AECN 227, 189-300 (online); VSMH 7, coll. 425-1162 (online); Mansi 26, coll. 1131-1256 (online); 27, 1-502 (online); DRTA 6, 302-603, 652-749 (online); Vincke, Acta; Ders., Briefe; Ders., Schriftstücke; Miethke/ Weinrich, Quellen zur Kirchenreform I 166-186; COGD II/1, 471-516.

Lit: Eßer, Schisma als Deutungskonflikt [mit QQ- u. Lit.übersicht]; Kirsch, Allgemeines Konzil, bes. 411-463; Millet, Concile de Pise; Girgensohn, Konziliare Theorie 61-94 (online); Ders., More sanctorum; Landi, Il papa deposto; Girgensohn, Pisa TRE; Ders., Pisa LexMA.

 

Eßer, Florian

Juli 2020

 

Empfohlene Zitierweise:

Eßer, Florian, “Pisanum / Pisa: Allgemeines Konzil; 1409" in: Lexikon der Konzilien [Online-Version], Juli 2020;

URL: http://www.konziliengeschichte.org/site/de/publikationen/lexikon/database/3371.html