zurücksetzen

Constantiense / Konstanz

Konstanz. Allgemeines Konzil. 1414 (5. November) - 1418 (22. April)

 

Die Absetzung Benedikts XIII. (Pedro de Luna, † 29.11.1422) und Gre­gors XII. (Angelo Correr, † 18.10.1417) durch die auf dem Konzil von Pisa (1409) anwesenden Kardinäle der römischen und avignonesischen Obedienz sowie die anschließende Wahl Alexanders V. (Petrus Philargi, † 3.5.1410) zum neuen Papst hatte das seit 1378 bestehende Abend­ländische Schisma nicht beenden können. Denn obgleich jener auf eine breite Anerkennung stieß und es ihm (und seinem Nachfolger) gelang, sich in den Besitz des Kirchenstaats zu setzen, vermochten sich Benedikt XIII. und Gregor XII. in ihren geschrumpften Obedienzen auch weiterhin zu behaupten. Um die zu Pisa gleichfalls nicht erledigte Reform der Kirche in capite et in membris voranzutreiben, berief Alexanders Nachfolger Johan­nes XXIII. (Baldassarre Cossa, gewählt am 17.5.1410) ein Konzil nach Rom ein, das indes nur äußerst schwach besucht war und kaum zu inhaltlicher Arbeit kam. Auf der vermutlich einzigen Sitzung am 10. Februar 1413 wurden lediglich die Lehren des Engländers John Wyclif verurteilt. Weder war damit die Union der westlichen Kirche wiederhergestellt noch die Reform oder gar das sich abzeichnende Problem der böhmischen Häresie auch nur in Angriff genommen worden.

     Nach zähen Verhandlungen und in engstem Einvernehmen mit dem 1410/11 zum Römischen König gewählten Sigmund von Luxemburg, der als advocatus et defensor ecclesiæ und in Ausfüllung eines von ihm prinzipiell universal gedeuteten Herrscheramts wesentlich zur Einberufung des Konzils beitrug, bestimmte daher der Papst der Pisaner Obedienz am 31. Oktober 1413 die deutsche Reichs- und Bischofsstadt Konstanz zum Ort des nächsten Konzils. Bei einer ersten persönlichen Begegnung mit dem Römi­schen König im oberitalienischen Lodi setzte er am 9. Dezember 1413 den Beginn des Konzils auf den 1. November des nachfolgenden Jahres fest (Bulle Ad pacem et exaltationem) und lud zu dessen Besuch ein. Entgegen älterer Ansicht dürfte Johannes XXIII. die Einberufung des Constantiense nicht behindert oder gar zu vereiteln versucht haben, da er sich gerade durch das Konzil, in dem er eine Weiterführung des Pisanums sah, eine allgemeine Anerken­nung seines Pontifikats versprechen durfte. Die Einladungen an die Obedienzen Benedikts XIII. und Gregors XII. erfolgten durch Sigmund, um auch jenen unter Beibehaltung ihres jeweils eigenen Rechtsstandpunkts eine Teilnahme am Konzil zu ermöglichen.

     Trotz der anhaltenden militärischen Auseinandersetzungen zwischen Eng­land und Frankreich sowie Polen und dem Deutschen Orden, dem französi­schen Bürgerkrieg zwischen den Häusern Burgund und Orléans und den vielfältigen inneritalienischen Spannungen und Kämpfen versammelten sich in Konstanz nach und nach 29 Kardinäle, ca. 250 Patriarchen, Erzbischöfe und Bischöfe, mehr als 150 Äbte und Prioren, hunderte Universitäts­graduierte, darunter zahlreiche Doktoren der Theologie und des kanoni­schen Rechts. Außerdem erschienen viele Fürsten, Gesandte zahlreicher Länder, Universitäten und Städte – Kleriker und Laien in kaum noch zu überschauender Zahl. Allerdings nutzten einige ihre Anwesenheit am Ort des Konzils allein dazu, um politische oder auch private Geschäfte zu erledigen bzw. um Pfründenangelegenheiten zu regeln; am synodalen Geschehen waren sie nur bedingt beteiligt. Das Constantiense, dessen feierliche Eröffnung am 5. November 1414 in Anwesenheit des wenige Tage zuvor eingetroffenen Papstes Johannes XXIII. im Münster der Reichsstadt statt­fand, wurde nach und nach zum größten Kongress des Mittelalters und zur letzten Darstellung der mittelalterlichen Christianitas.

     Stand das Konzil zunächst unter der unangefochtenen Leitung des Pisaner Papstes, wurde dessen Stellung durch das enge Zusammenspiel der französischen Kardinäle Pierre d'Ailly und Guillaume Fillastre mit dem nach seiner Krönung zu Aachen (8. November 1414) am Weihnachtsabend 1414 am Bodensee eingetroffenen Römischen König sowie den Deutschen und Englän­dern bald schwer erschüttert. Die Organisation des Konzils in vier nationes (die Italica, Gallicana, Germanica und Anglica; später ergänzt um die Hispanica), die Erweiterung des Stimmrechts über die Bischöfe und Äbte hinaus – etwa auf die Fürstengesandten, d.h. auch auf Laien – sowie eine Veränderung des Abstimmungsmodus (per nationes statt per capita) ermöglichte es angesichts der Tatsache, dass die Legitimität keines der drei Papstprätendenten unbestritten war, den Weg zur cessio omniumzu zu beschreiten – trotz des energischen Widerstands Johannes' XXIII. und seiner vornehmlich italienischen Anhänger. Indes sah man allgemein in der Abdankung aller drei Päpste die gangbarste und zugleich auch theologisch problemloseste Lösung, um nicht eine neuerliche Spaltung – wie durch das Pisanum – heraufzubeschwören. Der von Johannes – im Falle entsprechen­der Schritte Gregors XII. und Benedikts XIII. – angekündigten Bereitschaft zum Rücktritt (Pacis bonum, 2. März 1415) folgte ein eher zögerliches Taktie­ren, wodurch sich der Unmut der Versammelten wie auch der Druck auf den Papst zunehmend erhöhten. Um sich dem zu entziehen und wohl auch aus Sorge um die eigene Sicherheit floh Johannes XXIII. mit Hilfe Herzog Friedrichs IV. von Tirol am 20./21. März 1415 nach Schaffhausen, vermutlich mit dem Ziel, das Konzil an einen anderen Ort zu verlagern, der dem Zugriff des Römischen Königs weniger ausgesetzt war. Durch sein schnelles Eingreifen konnte Sigmund jedoch das drohende Ende des Konzils sowie ein Auseinanderlaufen der Teilnehmer verhindern. Vorbereitet durch die Predigt Ambulate dum lucem habetis des Kanzlers der Sorbonne, Jean Gerson, verabschiedeten die Konzilsväter als unmittelbare Reaktion auf die Flucht des Papstes auf der nachfolgenden 5. Sitzung (6. April 1415) mit dem Dekret Haec sancta die konziliare Superiorität, um deren Reichweite schon bei der Formulierung schwer gerungen wurde und deren dogmatische resp. situative Gültigkeit bis heute strittig sind. Laut diesem Dekret besitzt das Konzil die oberste Autorität in der Kirche – zumindest in dem Fall, dass – wie in Konstanz – drei Prätendenten Anspruch auf das Petrusamt erhoben, der jedoch in keinem Fall unbezweifelbar war. Haec sancta. gab den Konzilsvätern die Grundlage für ihr weiteres Vorgehen, besonders gegen die Papstprätendenten. Nach der Gefangennahme Johannes' XXIII. in Breisach am 26. April 1415 wurde ihm vor dem Konzil der Prozess gemacht, der mit seiner Absetzung am 29. Mai 1415 endete. In einem 'Akt der Auto­deposition' hatte jener – allerdings unter dem Zwang der Verhältnisse – das Urteil de facto bereits vorweggenommen. Zunächst in der Burg Gottlieben gefangengesetzt, wurde Cossa dem Pfalzgrafen Ludwig in die Obhut gegeben, der ihn bis zum Konzilsende in Heidelberg inhaftierte, bevor er 1419 nach Italien gebracht, von Martin V. begnadigt und in seine Kardi­nalswürde wieder eingesetzt wurde († 22.12.1419). Unterdessen hatte Gregor XII. am 4. Juli 1415, nachdem ihm vom Konzil eine formelle Neu­berufung konzediert worden war, seine Abdankung durch Carlo Malatesta von Rimini vollziehen lassen, während Benedikt XIII. auch nach Verhand­lungen mit Sigmund in Perpignan im September 1415 einen Rücktritt hartnäckig verweigerte. Allerdings gelang es dem Römischen König, Ferdinand I. von Aragón und die übrigen Fürsten der Obedienz Benedikts zu bewegen, diesen zu verlassen und das Konzil zu beschicken (Capitula Narbonensia, 13. Dezember 1415). Der öffentlichen Aufkündigung der Obedienz durch Vinzenz Ferrer (6. Januar 1416) folgte – trotz hinhaltenden Widerstands des Benedikt ergebenen Klerus – 1416/17 die Teilnahme der Spanier am Konzil und die Konstituierung einer eigenen natio. Der gegen Benedikt XIII. angestrengte Prozess, in welchem ihm seine Verweigerungshaltung bei der Wiederherstellung der Einheit der Kirche zum Vorwurf gemacht wurde, endete schließlich am 26. Juli 1417 mit seiner erneuten Absetzung. Obgleich Benedikt sich selbst in Peñíscola bis zu seinem Tod halten konnte (seine Nachfolger Clemens VIII. und Benedikt XIV. blieben nahezu bedeutungs­los), war damit die durch das Papstschisma zerbrochene Einheit nach 40 Jahren praktisch wiederhergestellt. Nach langwierigen Streitigkeiten über den Vorrang von Reform bzw. Papstwahl im Sommer / Herbst 1417 und der Einigung über einen Wahlmodus – zur Sicherung der allgemeinen An­erkennung waren zur Gültigkeit der Wahl zwei Drittel der Stimmen der Kardinäle sowie der sechs Delegierten einer jeden nationotwendig – wurde Kardinal Oddo Colonna am 11.November 1417 einmütig zum Papst (Martin V.) ge­wählt, die einheitliche hierarchische Spitze der westlichen Kirche – mit Hilfe korporationsrechtlicher Vorstellungen – restituiert. Die Wiederherstellung der Einheit mit der östlichen Kirche war gleichfalls ein Thema des Konzils. Trotz der Anwesenheit mehrerer Gesandtschaften aus dem Osten kam es noch nicht zu ernsthaften Verhandlungen – die Union mit den Griechen, der Martin V. später großes Interesse entgegenbringen sollte, blieb fortan auf der Tagesordnung.

     Weniger erfolgreich als in der Bereinigung des Papstschismas zeigte sich das Konzil in der Auseinandersetzung mit umstrittenen Glaubensfragen, der causa fidei. Nachdem auf der 8. Sitzung (4. Mai 1415) Wyclifs Lehren erneut verworfen worden waren und am 15. Juni 1415 der Laienkelch – das Symbol der gegen die römische Kirche revoltierenden Anhänger des Jan Hus – verboten wurde, erfolgte nach einem verfahrensrechtlich weitgehend fair geführten Prozess die Verurteilung und Verbrennung (6. Juli 1415) des unter Zusicherung des sicheren Geleits nach Konstanz gekommenen, dort aber verhafteten Hus, der insbesondere den sakramental-hierarchischen Kirchenbegriff bestritten hatte. Gleiches Schicksal widerfuhr ein Jahr später seinem Mitstreiter Hieronymus von Prag († 30. Mai 1416), der zwar zunächst widerrufen, diesen Widerruf später aber zurückgenommen hatte. Als häre­tisch brandmarkte das Konzil zunächst auch Jean Petits Thesen über den Tyrannenmord (Quilibet tyrannus, 4. Juli 1415), womit dieser den Mord an Herzog Louis von Orléans (1407) gerechtfertigt hatte. Diese Entscheidung wurde jedoch aus formalen Gründen später kassiert, während die antipolnische Satira des im Dienst des Deutschen Ordens schreibenden Dominikaners Johannes Falkenberg als irrig, aber nicht als häretisch verworfen wurde. Mit seiner Zurückhaltung zollte das Konzil in beiden Fällen den politischen Gegebenheiten Tribut.

     Die zunächst zurückgestellte Reformarbeit – eine der zentralen Aufgaben des Konzils – wurde erst Mitte 1415 aufgenommen. In drei nacheinander eingesetzten Kommissionen wurden verschiedene Vorschläge vorwiegend zur reformatio in capite beraten und zur Beschlussreife gebracht; später sollte dann eine umfassende reformatio in membris folgen. Der komplizierte Verfahrensgang, vor allem aber die unterschiedlichen, einander z.T. blockierenden Interessen verhinderten indes einen durchschlagenden Erfolg; dazu standen die Reformverhandlungen allzu deutlich im Schatten der Unionsbemühungen. Neben fünf in der 39. Sitzung (9. Oktober 1417) be­schlossenen Dekreten – darunter Frequens, das die periodische Abhaltung künftiger Synoden zur Weiterführung der Reform und insbesondere als provisio adversus futura schismata verbindlich festschrieb – verpflichtete das Konzil vorab den alsbald zu wählenden Papst mit sieben weiteren Beschlüssen (40. Sitzung: 30. Oktober 1417) zur Fortführung der Reform. Als de­ren vorläufiges Ergebnis sind insbesondere die Dekrete der 43. Sitzung am 21. März 1418 anzusehen, ergänzt durch die Abmachungen Martins V. mit den (Konzils-) Nationes, den sog. Konkordaten, die den unterschiedlichen Verhältnissen der verschiedenen Länder Rechnung trugen. Dabei wurde das deutsche bzw. das französisch-spanische Konkordat auf fünf Jahre beschränkt, das englische galt auf unbegrenzte Zeit – mit der italienischen natio wurde kein Konkordat abgeschlossen. In erster Linie ging es in den Reformbeschlüssen und -abmachungen um die Abstellung von offensicht-lichen Missständen bei der Verteilung von Benefizien, um fiskalische Reformen und eine Reform der Kurie, v.a. um ihre Verkleinerung auf den Stand vor Ausbruch des Schismas. Einzelne Beschlüsse betrafen die Lebensweise der Kleriker; auch gingen starke Impulse zur Reform der Orden vom Konzil aus. Allerdings wurden die auf eine innere Erneuerung des religiösen Lebens zielenden Reformvorschläge vom Konzil selbst praktisch nicht aufgegriffen. Obgleich die Konstanzer Reformen nach wie vor unterschiedlich bewertet werden, fällt das Urteil heute insgesamt positiver aus als noch vor wenigen Jahrzehnten.

     Als Martin V. nach fast dreieinhalb Jahren und 45 Sitzungen am 22. April 1418 das Konzil schloss, waren die Union erreicht und erste Anstöße zur Reform gegeben worden. Der bereits in Konstanz virulente Konflikt zwischen den konziliaristisch eingestellten Kräften und denen, die eine Stärkung des Papsttums auf ihre Fahnen geschrieben hatten, konnte hier noch durch pragmatische Regelungen aufgefangen werden, brach aber auf den nach­folgenden Konzilien zu Pavia-Siena und Basel in unverminderter Härte auf. Die sog. 'Konstanzer Dekrete' Haec sancta und Frequens erfuhren dort eine eindeutig dogmatische Auslegung, die auf eine grundsätzliche Über­ordnung des Konzils über den Papst abzielte. Die jeweilige Stellungnahme in dieser Streitfrage sollte schließlich bis in die Gegenwart die Beurteilung des Konstanzer Konzils maßgeblich beeinflussen.

     Anders als die erfolgreiche Union oder die Beschäftigung mit der Reform­frage stand eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der böhmischen Häresie noch aus, deren revolutionäre Sprengkraft Mitteleuropa in den folgenden anderthalb Jahrzehnten erschüttern sollte. Dagegen gelang es Martin V. in der Folgezeit, Rom für das Papsttum endgültig zurückzuge­winnen (Einzug 1420) und den Kirchenstaat zu restituieren, insbesondere aber seine Position als einziger unbestrittener Papst institutionell zu festigen. Zumindest formal hielt sich Martin V. an Frequens: Für 1423 berief er zur Erledigung der Reform ein Konzil nach Pavia ein, das indes kurz nach seiner Eröffnung nach Siena verlegt wurde, sowie für 1431 eine weitere Synode nach Basel.

     Mit dem Beitritt der Spanier zum Konzil im Sommer 1417 stand die Ökumenizität des Constantiense außer Frage. Schwieriger fällt dagegen eine Beurteilung der ersten Konzilsjahre, für die diese Charakterisierung nicht vorbehaltlos und uneingeschränkt bejaht werden kann. Damit wird auch die Frage der Verbindlichkeit der zuvor verabschiedeten Dekrete, vor allem von Haec sancta berührt. Dass Martin V. diese Dekrete später alle ausdrücklich approbiert hat, lässt sich quellenmäßig nicht abstützen, wobei die Frage einer zwingenden Notwendigkeit eines solchen Schritts offen bleibt.

     Das Konstanzer Konzil war jedoch weit mehr als bloß eine Kirchen­versammlung im engeren Sinn, es war zugleich ein politischer Kongress und im weitesten Sinn ein europäisches Großereignis. Von einem "poly­valenten historischen Phänomen" (J. Helmrath) ist die Rede, was eine multiperspektivische Erschließung des Konzils und seiner Quellen not­wendig macht. Diplomatische Verhandlungen, Zeremoniell, Ritual und andere Formen symbolischer Kommunikation, der Alltag in der Konzilsstadt sowie die Wahrnehmung und Rezeption des Ereignisses in nah und fern sind einige der Aspekte, die für eine angemessene Beurteilung des Constantiense nicht unberücksichtigt bleiben können.

---------- 

QQ: H. v. d. Hardt, Magnum oecumenicum Constantiense Concilium I-VI / Index-Bd., F-L 1697-1700/ B 1742; Mansi XXVII-XXVIII; Acta Concilii Constanciensis I-IV, ed. H. Finke u.a., Ms 1896-1928 (ND 1976-82); Th. M. Buck, Chronik des Konstanzer Konzils 1414-1418 von Ulrich Richental, Ostfildern 2010 42014 (Faksimile der Konstanzer Hs., ed. J. Klöckler, Da 2013); Quellen zur Kirchenreform im Zeitalter der großen Konzilien des 15. Jahrhunderts, I: Die Konzilien von Pisa und Konstanz, ed. J. Miethke - L. Weinrich, Da 1995 22015; Acta Negotii Perpiniani. Documentos del Archivo de la Corona de Aragón referentes al encuentro de Perpiñán del año 1415, ed. A. Torra, Ms 2017; Ulrich Richental, Die Chronik des Konzils von Konstanz, ed. Th. M. Buck (MGH DE 1, 2019) »https://edition.mgh.de/001/html«, Druck: 1. A-Version / 2. K-Version / 3. G-Version [= I-III], Ostfildern 2020. - Dekrete: COD3 405-451 (dt.: J. Wohlmuth [Hg.], Dekrete der ökumenischen Konzilien II: Konzilien des Mittelalters, Pb 2000 42013, 405-451); COGD II/1, 517-629 [Ph. Stump]. - QQ-Übersicht in: RFHMA3 (1970) 542-549; A. Frenken, Die Quellen des Konstanzer Konzils in den Sammlungen des 17. und 18. Jahrhunderts, in: AHC 30 (1998) 416-439.

Lit.: A. Frenken, Die Erforschung des Konstanzer Konzils in den letzten 100 Jahren, Pb 1995 [= AHC 25 (1993) 1-512] (mit erschöpfender Bibliographie bis '94); W. Brandmüller, Das Konzil v. Konstanz I-II, Pb 21999/1997 [= KonGe.D]; B. Studt, Das Konstanzer Konzil und die gegenwärtige historische Forschung [Vortrag zum Symposion 22./23. Januar 2010, Schloss Hersberg, Immenstaad/Bodensee] download pdf; H. Müller, Die kirchliche Krise des Spätmittelalters. Schisma, Konziliarismus und Konzilien, M 2012; K.-H. Braun u. a. (Hg.), Das Konstanzer Konzil 1414-1418 – Weltereignis des Mittelalters. Essays, Da 2013; Badisches Landesmuseum (Hg.), Das Konstanzer Konzil – Weltereignis des Mittelalters 1414-1418. Katalog, Da 2014; G. Signori - B. Studt (Hg.), Das Konstanzer Konzil als europäisches Ereignis – Begegnungen, Medien und Rituale, Ostfildern 2014 (= VuF 79); A. Frenken, Das Konstanzer Konzil, St 2015 (mit erschöpfender Bibliographie bis '13); P. Monnet - H. Müller (Hg.), 1414-2014. Le concile de Constance – nouvelle approches, nouvelles méthodes. Un regard franco-allemand / Das Konstanzer Konzil. Neue Ansätze, neue Methoden. Ein deutsch-französischer Blick, in: AHC 47/1 (2015); K.-H. Braun - Th. Buck (Hg.), "Über die ganze Erde erging der Name von Konstanz". Rahmenbedingungen und Rezeption des Konstanzer Konzils [= Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg B 212], St 2017; A. Frenken, Ein Fall naiver Selbstüberschätzung oder aber das Opfer einer ungünstigen politischen Konstellation? Herzog Friedrich IV. von Österreich auf dem Konstanzer Konzil, in: G. Pfeifer (Hg.), Herzog Friedrich IV. von Österreich, Graf von Tirol (1406-1439), Bozen 2018, 23-43; A. Catafau - N. Jaspert - Th. Wetzstein (Hg.), Perpignan 1415. Un sommet européen à l'époque du Grand Schisme d'Occident, Ms 2018; H. Müller, Neue Forschungen zum Konstanzer Konzil: Literaturbericht, in: HJ 139 (2019) 513-559;   TRE 19 (1990) 529-535 [W. Brandmüller]; LexMA 5 (1991) 1402-1405 [W. Brandmüller]; LThK3 6 (1997) 319-321 [A. Frenken]; Encyclopedia of the Renaissance 2 (1999) 72-74 [W. Brandmüller]; Storia dei Concili Ecumenici, ed. O. Bucci - P. Piatti, Mi 2014, 313-338 [J. Grohe]; Historisches Lexikon Bayerns (31.03.2015) [A. Frenken].

 

Frenken, Ansgar

September 2019; zuletzt  verändert: Juli 2021

 

Empfohlene Zitierweise:

Frenken, Ansgar, “Constantiense / Konstanz: Allgemeines Konzil. 1414 (5. November) - 1418 (22. April)" in: Lexikon der Konzilien [Online-Version], September 2019; URL: http://www.konziliengeschichte.org/site/de/publikationen/lexikon/database/2925.html