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Coloniense / Köln

Provinzialkonzil; 1860 (29. April - 17. Mai)

 

In der innerkirchlich aufgeladenen Zeit in Deutschland nach dem Revolutionsjahre 1848 setzte sich unter dem Kölner Erzbischof Johannes von Geissel (1845-1864) der der Plan für die Einberufung eines Kölner Provinzial­konzils durch. Auch wenn auf einem solchen Provinzialkonzil der Pfarrklerus nicht durch gewählte Abgeordnete vertreten war, reichten die breiten Überlegungen dazu bis in den Anfang der 1850er-Jahre zurück. Nachdem Erzbischof Geissel offiziell zum 28. April 1860 nach Köln eingeladen hatte, kamen insgesamt 40 Teilnehmer und auf einem veröffentlichten Bild finden sich 11 bischöfliche Teilnehmer.

     Zunächst waren anwesend die Suffraganbischöfe Wilhelm Arnoldi (†1864) von Trier, Johann Georg Müller (†1870) von Münster und Konrad Martin (†1879) von Paderborn; dann die Weihbischöfe von Köln (Johann Baudri †1893), Münster (Johannes Bossmann †1875), Paderborn (Joseph Freunsberg †1889) und Trier (Godehard Braun †1861). Auch die Bischöfe der exemten Bistümer Osnabrück (Paulus Melchers †1895) und Hildesheim (Eduard Jakob Wedekind †1870) waren anwesend und hatten Stimmrecht, nicht aber der als Gast anwesende Erzbischof von Breslau (Heinrich Förster †1881).

Nur mit beratender Stimme nahmen die Domkapitulare der Kölner Kirchenprovinz teil: aus Köln die acht residierenden Domherren, aus Münster und Paderborn je zwei Domherren, aus Osnabrück und Trier sowie dem Stiftkapitel Aachen je ein weiterer; ebenso die Professoren aus den theologischen Studienan­stalten in Bonn, Münster und Paderborn und die vier Priesterseminar-Regenten aus Köln (Wilhelm Westhoff †1871), Münster (Johann Wilhelm Kres †1863), Paderborn (Karl Joseph Schulte †1941) und Trier (Matthias Eberhard †1876). Vertreten waren auch die in der Kirchenprovinz vertretenen Ordens-Priester der Dominikaner, Franziskaner, Jesuiten, Kapuziner, Konventualen, Redemptoristen und Vinzentiner. Tagungsort der Generalversammlungen des Kölner Provinzialkonzils war der große Speisesaal des erzbischöflichen Hauses. Die sechs Sektionsveranstaltungen des Provinzialkonzils unter dem Vorsitz je eines amtierenden Bischofs fanden teils im Priesterseminar und teils in größeren Domkurien statt.

     Auch die Vorbereitungen waren auf die Bischöfe der Kölner Kirchenprovinz aufgeteilt worden, dass dem Trierer Bischof Ar­noldi für die kirchliche Verwaltung und Gerichtsbarkeit, dem Münsterer Bischof Müller die Liturgie und christliche Kunst und dem Paderborner Bischof Martin die formalen Angelegenheiten übertragen waren, während sich Erzbischof Geissel die kirchliche Lehre und die Traktate über die Bischöfe und die Domkapitel vorbehalten hatte und dabei von den Jesuitentheologen Professoren Peter Roh (†1872, Maria Laach) und Wilhelm Wilmers (†1899, Bonn) unterstützt wurde. Genauso wurden die anderen Bischöfe von Theologen begleitet. Notare des Provinzialkonzils waren die Domvikare Adolf Kolping (†1865) und Karl Theodor Dumont (†1898) sowie Ordinariats-Assessor Matthias Heinrich Kirch (†1874) und der bischöfliche Sekretär Heinrich Franz Joseph Ruland (†1908).

     In den Themen und Traktanden des Provinzialkonzils gab es die beiden Großgruppen der Lehre des katholischen Glaubens mit den zeitgenössischen Abweichungen und Irrlehren mit 40 Kapiteln und der 38 Kapitel zur kirchlichen Disziplin in den kirchlichen Dienst- und Aufgabengebieten. Dabei wurden im Sinne der römischen Kurie die Rehabilitierung des Gregorianischen Chorals und das Verbot der Orchestermessen beschlossen sowie die Verdrängung der Frauenstimmen aus den Kirchenchören zugunsten der Knabenstimmen. Die Vorschrift, bei den dogmatischen, moraltheologischen und philosophischen Vorlesungen die lateinische Sprache zu gebrauchen, wurde nicht als verbindliche Norm, wohl aber als eine Empfehlung aufgenommen. Der umstrittene Vorrang der Weihbischöfe vor den Dignitären des Kapitels wurde beschlossen, während die von den Domherren gewünschte Reduzierung der Chorgebetsverpflichtungen wegen ihrer Verwaltungstätigkeit nicht genehmigt wurde. Mit weiteren konziliaren Dekreten über den Offenbarungsbegriff, die natürliche Gotteserkenntnis und den Atheismus leistete die Kölner Provinzialsynode gute theologische Vorarbeit für die Konstitution De fide catholica des Ersten Vatikanischen Konzils (1869/70). Bei den Abschnitten über die Kirche, die Stellung der Bischöfe als Lehrer der Kirche und der Unfehlbarkeit der allgemeinen Konzilien und des Papstes hatte sich das Kölner Provinzialkonzil bereits vor dem I. Vatikanum für diese Lehre ausgesprochen und wurde von diesem mehrfach zitiert.

     Im zweiten Teil über die kirchliche Disziplin waren eigene Kapitel sowohl den Provinzial- und Diözesan-Synoden als auch den Gottesdiensten und den Sakramenten gewidmet sowie den kirchlichen Bildungseinrichtungen von den Elementarschulen bis zur Universität. Unter dem Thema “Seelsorge“ wurden die Volksmissionen, das katholische Vereinswesen und die Armenfürsorge behandelt. Die letzten sechs Schlusskapitel befassten sich mit der standesgemäßen Lebensführung der Priester und gaben u. a. “Verhaltensregeln“ für “Unterredungen mit Gleichgestellten und Hausangestellten“. Eine bis zur Gegenwart fortwirkende Einrichtung sind die als “Assistenten der Dechanten“ eingeführten “Definitoren“ zur Vermögensverwaltung der Pfarreien.

     Die Akten des Kölner Provinzialkonzils von 1860 wurden nach Rom geleitet, von Papst Pius IX. (†1878) nach geringen Änderungen am 19. Dezember 1861 approbiert und im nächsten Jahr 1862 in Köln gedruckt.

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QQ: Acta et Decreta Concilii Coloniensis (online); CLac 5, 231-382.

Lit.: Pfülf, Kardinal von Geissel; DizCon 1 (1963) 312-313 [G. Palazzini]; Lill, Deutsche Bischofskonferenzen; Bernards, Provinzialkonzile; Schauf, Thomas auf dem Kölner Provinzialkonzil; Schatz, Kirchenbild und Päpstliche Unfehlbarkeit , 77-84; Hegel, Geschichte des Erzbistums Köln 5, 178-180; Cüppers, Kölner Provinzialkonzil; Haas, 150 Jahre Kölner Provinzialkonzil.

 

Haas, Reimund

Juni 2020

 

Empfohlene Zitierweise:

Haas, Reimund, “Coloniense / Köln: Provinzialkonzil; 1860" in: Lexikon der Konzilien [Online-Version], Juni 2020; URL: http://www.konziliengeschichte.org/site/de/publikationen/lexikon/database/2980.html