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Bergense / Bergen

Legatenkonzil / Reichssynode (?); 1247 (17. Juni - 16./17. August)

 

Eine Zusammenkunft kirchlicher und weltlicher Würdenträgern wurde vom Kardinallegaten Wilhelm von Sabina einberufen, nachdem er dazu von Papst Innozenz IV. am 3. November 1246 beauftragt worden war. Es ist nicht gesichert, ob und wann eventuell interne kirchliche Verhandlungen stattgefunden haben. Der Kardinal kam am 17. Juni 1247 in Bergen an und traf den König und Vertreter der Kirche. Er war bei der Krönung König Hakons (Håkonsson) anwesend, ebenso wie bei den darauf folgenden Feierlichkeiten zwischen dem 29. Juli und dem 6. August. Nach der Krönung fanden (erneute) Verhandlungen auf einer Reichsversammlung mit dem König statt, an der neben dem Kardinallegaten der Erzbischof Sigurd (Eindridesson) von Trondheim (Erzbischof 1231-1252), die Bischöfe von Bergen, Hamar, Oslo, Stavanger und Hólar/Island sowie eine große Zahl an anderen kirchlichen Würdenträgern teilnahmen, u.a. zehn Äbte und die Mehrzahl der Kanoniker der Kathedralen des Reiches und schließlich eine beträchtliche Menge von weltlichen Würdenträgern. Einundvierzig Einzelpersonen können erschlossen werden, achtzehn Prälaten und dreiundzwanzig weltliche Würdenträger. Obwohl nicht ganz gesichert, so wird angenommen, dass der Kardinal auch ein von ihm selbst einberufenes Konzil abhielt, um interne kirchliche Angelegenheiten auf einem rein kirchlichen Forum zu entscheiden. Das Ergebnis der Verhandlungen des Kardinals ist in zwei Briefen erhalten, die auf den 16. und 17. August datiert sind. Die Wörter concilium oder synodus finden sich darin aber nicht. Die beiden Briefe enthalten Vorschriften über die Gerichtsbarkeit der Kirche, das Patronatsrecht, Bischofswahlen, Fälle von Exkommunikation, die Arbeit an Feiertagen. Das Verhältnis der Bischöfe zu den Einkünften und dem Besitz der Kirche wird ebenfalls behandelt.

     Der Kardinal gibt an, er habe auch den Bannspruch in anderen Angelegenheiten proklamiert, aber diese sind nicht in den erwähnten Vorschriften zu finden. Einige seiner Vorschriften wurden in späteren Texten, sowohl kirchenrechtlichen als auch literarischen, rezipiert. Nach der Saga des Königs Håkon Håkonsson ging es u.a. um die Prokuration der Bischöfe und das Verbot des Gottesurteils in Form der Eisenprobe.

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QQ: Norges I, 450-456; Hákonar saga, Kap. 251-257; DiplIsland I, Nrn. 139, 140A, 140B; DiplNor I, Nr. 32; DiplNor VIII, Nr. 6; Regesta Norvegica I, Nrn. 779, 781, 782, 784, 785.

Lit.: Donner, Kardinal Wilhelm von Sabina 317-335; Helle, Konge 144-149.

 

Nilsson, Bertil

Januar 2013

 

Empfohlene Zitierweise:

Nilsson, Bertil, “Bergense / Bergen: Legatenkonzil / Reichssynode (?); 1247 (17. Juni - 16./17. August)", in: Lexikon der Konzilien [Online-Version], Januar 2013; URL: http://www.konziliengeschichte.org/site/de/publikationen/lexikon/database/2710.html