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Vejlense / Vejle

 

Provinzialkonzil; 1256 (6. März)

 

Um den 6. Januar 1256 berief Erzbischof Jakob Erlandsen von Lund (Erzbischof 1253-1274) ein Konzil nach Vejle ein. Der Erzbischof leitete das Konzil. Welche Bischöfe und Kleriker darüber hinaus anwesend waren, kann nicht festgestellt werden. In der Einberufung wurde dazu aufgefordert, dass sich die Bischöfe ohne nähere Bestimmung mit Vertretern der Domkapitel und der Geistlichkeit versammeln sollten. Das Resultat dieser Beratungen war die so genannte Vejle-Konstitution. Sie regelte, dass Dänemark im Ganzen oder eine einzelne Diözese im Reich — abhängig von den jeweiligen Umständen — unter Interdikt gestellt werden sollten, falls von Seiten des Königs oder seiner Leute Angriffe auf die Bischöfe oder auch nur auf einen von ihnen verübt würden. Die Konstitution wurde am 3. Oktober 1257 von Papst Alexander IV. in einem Brief an den Erzbischof von Lund und seine Suffragane bestätigt. Diese Konstitution wurde vom Bischof von Roskilde am 9. Februar 1259 angewendet, als er seine Diözese unter Interdikt stellte, weil Erzbischof Jakob gefangengenommen worden war. Am 1. Mai 1298 teilte Papst Bonifatius VIII. dem Erzbischof Jens Grand von Lund (Erzbischof 1289-1302) und seinen Suffraganen mit, dass er, gleichwie sein Vorgänger Alexander IV., auf den Wunsch des Erzbischofs die Vejle-Konstitution bestätigte.

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QQ: DiplDan II/1, Nrn. 176, 237, 269; DiplDan II/4, Nr. 307; Acta processus 9.

Lit.: Andersen, Den danske kirkes historie II, 45f.; Skyum-Nielsen, Studier og tekster 70, 86; Skyum-Nielsen, Kirkekampen 91-93; Hørby, Velstands krise 107-109.

 

Nilsson, Bertil

Januar 2016

Empfohlene Zitierweise:

Nilsson, Bertil, “Vejlense / Vejle; Provinzialkonzil; 1256 (6. März)", in: Lexikon der Konzilien [Online-Version], Januar 2016; URL: http://www.konziliengeschichte.org/site/de/publikationen/lexikon/database/3939.html