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Upsalense / Uppsala

 

Provinzialkonzil; 1368 (27. September)

 

Das Konzil wurde von Erzbischof Birger Gregersson von Uppsala (Erzbischof 1367-1383) geleitet. Anwesend waren nicht namentlich genannte Suffragane und Stellvertreter der Bischöfe, die nicht dabei sein konnten. Das Konzil fasste Beschlüsse über 1) Paten und Patinnen bei Taufe und Konfirmation sowie die Verwandtschaft, welche durch die Patenschaft entstand (cognatio spiritualis), 2) die Unzucht, 3) den Glauben an die Hölle und 4), dass kein Laie das Recht habe, den christlichen Glauben zu diskutieren, ob privat oder öffentlich. Die Pfarrkinder in den verschiedenen Diözesen sollten darüber jeden Sonn- und Festtag von ihren Gemeindepriestern informiert werden. Darüber hinaus fasste das Konzil eine Anzahl von Beschlüssen, die nicht den Laien mitgeteilt werden durften. Diese betrafen die Priester und ihre Konkubinen sowie die Strafen und Bußübungen, welche sich auf die Priester beziehen sollten, die nicht damit aufhörten, in Konkubinat zu leben. Schließlich wurde vorgeschrieben, dass kein Bischof einen Kleriker aus einer fremden Diözese aufnehmen durfte ohne Genehmigung des Bischofs, der ihn geweiht hatte, oder von dessen Offizial.

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QQ: DiplSue IX, DS Nr. 7777; Svenskt Diplomatariums huvudkartotek över medeltidsbreven i www.riksarkivet.se SDHK-Nr. 9344.

Lit.: Brilioth, Svensk kyrka 62-64; Inger, Das kirchliche Visitationsinstitut 362f. 

 

Nilsson, Bertil

Januar 2016

 

Empfohlene Zitierweise:

Nilsson, Bertil, “Upsalense / Uppsala; Provinzialkonzil; 1368 (27. September)", in: Lexikon der Konzilien [Online-Version], Januar 2016; URL: http://www.konziliengeschichte.org/site/de/publikationen/lexikon/database/3938.html