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Slesvicense / Schleswig

 

Legatenkonzil; 1222 (um 1. November) 

 

Das Konzil wurde von dem päpstlichen Legaten Kardinaldiakon Gregorius de Crescentio

in Anwesenheit einer unbekannten Anzahl dänischer Bischöfe geleitet. Keiner ist mit Namen genannt. In der Bischofschronik von Ribe wird das Treffen synodus generalis episcoporum Daniae bezeichnet. Der Kardinal fertigte Verordnungen aus, die den Kindern von Priestern das Erbrecht untersagten. Laut den Provinzialkonzilien in Kalundborg 1314 bzw. Helsingborg 1345, die auf die Beschlüsse in Schleswig verwiesen, hatten diese auch zur Folge, dass Ehesachen vom Bischof entschieden werden sollten. Des Weiteren wurden Ringeltanz, Spiele, Schauspiele untersagt und Schlägereien in Kirchengebäuden verboten. Kirchengebäude durften als Freistätten für verfolgte Personen dienen. Dies galt aber nicht für einen offenkundigen Dieb (publicus latro) oder eine Person, die nachts die Felder plünderte (nocturnus populator agrorum), oder auch diejenigen, die ein Verbrechen in diesem Kirchengebäude begangen hatten.

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QQ: Quellen Bistums Schleswig, S. 28f.; DiplDan I/5, Nr. 209; Ribe bispekrønike 23-33.

Lit.: Koch, Kirkes, S. 243.

 

Nilsson, Bertil

September 2015

 

Empfohlene Zitierweise:

Nilsson, Bertil, “Slesvicense / Schleswig: Legatenkonzil; 1222 (um 1. November)", in: Lexikon der Konzilien [Online-Version], September 2015; URL: http://www.konziliengeschichte.org/site/de/publikationen/lexikon/database/3898.html