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Arbogense / Arboga

Provinzialkonzil; 1412 (13. September - 18. September)

 

Das Konzil wurde von Erzbischof Jöns (Gereksson) von Uppsala (Erzbischof 1408-1421) geleitet und tagte in Anwesenheit der Bischöfe von Linköping, Skara, Västerås und Växjö. Darüber hinaus waren die Prokuratoren der jeweiligen Domkapitel, andere “Prälaten und Kanoniker” und Vertreter der Geistlichkeit der ganzen Kirchenprovinz anwesend. Zehn Dokumente sind erhalten, die in dem Zeitraum zwischen dem 13. und 18. September datiert sind. Das wichtigste Dokument enthält Statuten und besteht aus 27 Punkten. Sie behandeln u.a. liturgische und eherechtliche Fragen, die Gerichtsbarkeit der Kirche, die Verhaltungsweisen der Geistlichkeit in unterschiedlichen Situationen, das Eigentum der Kirche und den Zehnt. Aberglaube in verschiedenen Formen (sortilegia, incantaciones, diuinaciones) wurde verurteilt. Das Fest der Heimsuchung Mariä (Visitatio Mariae) sollte als duplex im ganzen Reich und als Landesfest (festum terre) gefeiert werden. Darüber hinaus wurde die Androhung der Exkommunikation und des Interdikts des Konzils zu Arboga 1396 erneuert. Dies war eine Konsequenz aus der Unzufriedenheit über Königin Margareta und ihre Unfähigkeit, die Vögte und Leheninhaber zu kontrollieren. Ein Verbot gegen Wucher wurde erlassen, um besonders gegen diejenigen vorzugehen, welche Pfandlehen von der Krone erhielten und diese Ländereien dann ausbeuteten. Das Konzil stellte auch eine Anzahl Dokumente bezüglich spezifischerer Angelegenheiten aus - u.a. einen Schutzbrief für das Nonnenkloster Vårfruberga. Die Bischöfe wiesen Bürger der Stadt Lödöse an, dass sie den Bischofszehnten an den Bischof von Skara bezahlen sollten. Desweiteren wurde der Vorstand des Hospitals zu Enköping wiedereingesetzt; Vorschriften über den Zehnten der Bauern in der Diözese Linköping wurden erlassen. Den Bauern in der Diözese Strängnäs wurde zusätzlich eine jährliche Abgabe für die Pfarrkirchen auferlegt. Unterstützern der Kirche in Floda wurde ein Ablass versprochen. Dem Kloster Vadstena wurde verboten, die große Zahl der Beginen in der Stadt zu unterstützen. Desweiteren wurden den Einwohnern in zwei Landkreisen/Bezirken (härader) auferlegt, den sogenannten Propstpfennig an den Dompropst von Strängnäs zu zahlen. Auf dem Konzil fand gleichfalls ein Prozess zwischen zwei Kanonikern um den Wert eines Grundstücks (markland) statt, der vom Erzbischof und dem Domkapitel in Uppsala erst später, am 17. Februar 1413, gerichtlich beigelegt wurde.

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QQ: Svenskt diplomatarium II, SD Nrn. 1613-1623, 1681, 2411; Reuterdahl, Statuta 101-110; Svenskt Diplomatariums huvudkartotek över medeltidsbreven i www.riksarkivet.se SDHK-Nrn. 17877-17884, 17886-17888, 17963, 18998.

Lit.: Brilioth, Svensk kyrka 313-321; Lindberg, Kyrkans 328-331; Ljung, Arboga I 45f.; Inger, Visitationsinstitut 364-366; Losman, Norden 57-60; Pernler, Sveriges II 113.

 

Nilsson, Bertil

November 2016

 

Empfohlene Zitierweise:

Nilsson, Bertil, “Arbogense / Arboga: Provinzialkonzil; 1412 (13. September - 18. September)", in: Lexikon der Konzilien [Online-Version], November 2016; URL: http://www.konziliengeschichte.org/site/de/publikationen/lexikon/database/2730.html