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Bergense / Bergen

Provinzialkonzil; 1327 (24. Juni - 1. September)

 

Das Konzil, das am 24. Juni 1327 tagen sollte, wurde von Erzbischof Eiliv (Arnesson Korte) von Trondheim (Erzbischof 1309-1332) am 19. November 1326 einberufen. Das Einberufungsschreiben an den Bischof von Bergen ist erhalten. Der Bischof wurde dazu aufgefordert, sich persönlich einzufinden und dafür zu sorgen, dass Prokuratoren und Vertreter des Domkapitels anwesend seien. Am 1. September stellten der Erzbischof und die norwegischen Bischöfe von Bergen, Hamar und Stavanger sowie der Bischof von den Orkneyinseln, die der Kirchenprovinz Trondheims angehörten, Provinzialstatuten aus, die wahrscheinlich auf Island verfasst wurden und nur in unvollständigen Übersetzungen in altnorwegischer Sprache bekannt sind. Die Statuten, die die ältere Gesetzgebung bestätigen, behandeln u.a. die Pflicht der Pfarrer das Volk zu belehren, ihre Pflicht, ein Zehntel ihres Erbes der Kirche zu vermachen, und unterstreichen mit Hilfe von Zitaten aus dem Liber Sextus (VI.3.23.3-5) die Freiheiten der Kirche. Die Bischöfe wiesen auf ältere Beschlüsse hin, dass Offiziale bei jedem Bischofssitz bestellt werden sollten. Im Frühjahr 1328 teilte der Bischof von Bergen mit, dass er relevante Teile der Statuten in norwegische Sprache übertragen habe. Dies ereignete sich während eines Streits in Bergen zwischem dem Bischof und einer Anzahl einflussreicher Personen, die Zehntleistung als freiwillig ansahen.

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QQ: Norges III, 270-277; DiplNor VII, Nr. 116; DiplNor IX, Nr. 100; Regesta Norvegica IV, Nrn. 471, 529, 581.

Lit.: Kolsrud, Noregs kyrkjesoga I 259.

 

Nilsson, Bertil

Januar 2013

 

Empfohlene Zitierweise:

Nilsson, Bertil, “Bergense / Bergen: Provinzialkonzil; 1327 (24. Juni - 1. September)", in: Lexikon der Konzilien [Online-Version], Januar 2013; URL: http://www.konziliengeschichte.org/site/de/publikationen/lexikon/database/2717.html