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Bergense / Bergen

Provinzialkonzil; 1320 (24. Juni - 9. September)

 

Das Konzil, das am 24. Juli tagen sollte, wurde von Erzbischof Eiliv (Arnesson Korte) von Trondheim (Erzbischof 1309-1332) am 7. Januar 1320 einberufen. Die Einberufung ist auch in den isländischen Gottskalkannalen erwähnt. Das vom Bischof von Bergen am 2. März empfangene Einberufungsschreiben ist erhalten. Der Bischof wurde darin aufgefordert, sich persönlich einzufinden sowie die Mitglieder des Domkapitels, Äbte, Prälaten und Pfarrgeistlichen, die “dabeisein sollten”, zu benennen. Am 9. Juli stellten der Erzbischof und die vier norwegischen Suffragane, d.h. die Bischöfe von Bergen, Hamar, Oslo und Stavanger, sowie die Bischöfe von den Färöern bzw. den Orkneyinseln, die der Kirchenprovinz Trondheim angehörten, Provinzialstatuten zusammen, die wahrscheinlich auf Island verfasst worden waren und nur in unvollständigen Übersetzungen in altnorwegischer Sprache bekannt sind. Die Statuten, die ältere Maßnahmen bestätigen, betrafen u.a. das Verbot des Konkubinats von Priestern und der Beerdigungen von Exkommunizierten. Klöster durften keine Personen gegen Zahlung aufnehmen und es wurde ein Verbot von Privateigentum für Klosterinsassen erlassen.

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QQ: Norges III, 246-249; DiplNor VII, Nrn. 84, 88; Islandske annaler 344; Regesta Norvegica IV, Nrn. 1, 32, 55.

Lit.:  Kolsrud, Noregs kyrkjesoga I 259.

 

Nilsson, Bertil

Januar 2013

 

Empfohlene Zitierweise:

Nilsson, Bertil, “Bergense / Bergen: Provinzialkonzil; 1320 (24. Juni - 9. Juli)" in: Lexikon der Konzilien [Online-Version], Januar 2013; URL: http://www.konziliengeschichte.org/site/de/publikationen/lexikon/database/2716.html