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Bergense / Bergen

Reichssynode; 1273 (Sommer, zwischen 29. Juni und 15. August)

 

Die Zusammenkunft wurde von König Magnus (Håkonsson) einberufen. Dies geschah wahrscheinlich im Einverständnis mit Erzbischof Jon (Raude) von Trondheim (Erzbischof 1268-1282). Außer dem König und dem Erzbischof waren die norwegischen Bischöfe von Bergen, Oslo und Stavanger sowie der Bischof von Skálholt/Island, das der Kirchenprovinz Trondheims angehörte, fünf namentlich genannte Kanoniker aus Trondheim und andere Kleriker anwesend. Ingesamt können zweiundzwanzig namentlich genannte Personen identifiziert werden, außer dem König und seinen zwei Söhnen zehn kirchliche und zwölf weltliche Personen. Die Zusammenkunft ist sowohl in rechtlichen wie auch in literarischen Quellen erwähnt, u.a. in dem königlichen Gefolgschaftsrecht (Hirdskrá) und einem Konkordat zwischen dem König und Erzbischof Jon vom 1. August. Dieses wurde am 15. August an Gregor X. gesandt wurde und mit gewissen Veränderungen am 26. Juli 1274 vom Papst in Lyon bestätigt. Zuletzt wurde eine Anzahl für Island wichtiger Fragen entschieden. U.a. fällte der Erzbischof gemäß kanonischem Recht ein Urteil zugunsten des Bischofs Arne von Skálholt und der dortigen Kirche in der Frage des Besitzrechts der Laien an Kirchengebäuden und kirchlichem Eigentum.

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QQ: Islandske annaler 331-332; Norges II, 430-432; Árna saga, Kap. 22-26; DiplIsland II, Nr. 39; DiplNor I, Nrn. 64a-b, 65; DiplIsland XII, Nr. 2.

Lit.: Helle, Konge 163-166; Haug, Konkordat 87-90.

 

Nilsson, Bertil

Januar 2013

 

Empfohlene Zitierweise:

Nilsson, Bertil, “Bergense / Bergen: Reichssynode; 1273 (Sommer)", in: Lexikon der Konzilien [Online-Version], Januar 2013; URL: http://www.konziliengeschichte.org/site/de/publikationen/lexikon/database/2711.html